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Wir machen nur Arbeitsrecht!

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht an Ihrer Seite. Ihr Anwälte für das Arbeitsgericht Gera

Da bei Erhalt einer Kündigung strenge Fristen einzuhalten sind, kontaktieren Sie uns umgehend!

Arbeitsrechtskanzlei Thomas Böttcher

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrechtskanzlei Gera – Ihre Anwälte in Sachen Arbeitsrecht

Arbeitsrechtskanzlei
Thomas Böttcher

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsgericht Gera
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht an Ihrer Seite

Sie haben eine Kündigung erhalten, Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht oder Sie streiten über ein Arbeitszeugnis?
Dann führt Ihr Weg in Ostthüringen fast immer zum Arbeitsgericht Gera.

Die Kanzlei für Arbeitsrecht Thomas Böttcher, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Gera – mit Kanzleisitz direkt vor Ort und kurzen Wegen zum Justizzentrum.

Wichtig bei Kündigung: Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – handeln Sie deshalb sofort.

Arbeitsgericht Gera:
Adresse, Kontakt und Anfahrt

Das Arbeitsgericht Gera hat seinen Sitz im Justizzentrum Gera:

Adresse des Arbeitsgericht Gera: Justizzentrum Gera (Haus 7) Rudolf-Diener-Straße 1 07545 Gera

Im Justizzentrum sind neben dem Arbeitsgericht auch das Amtsgericht, das Thüringer Landesarbeitsgericht und das Verwaltungsgericht untergebracht. Das Gebäude des Arbeitsgerichts ist grundsätzlich nur zu den Verhandlungsterminen und zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle zugänglich; persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich. Für fristgebundene Schriftsätze steht ein Nachtbriefkasten am Justizzentrum zur Verfügung.

Praxistipp vom Fachanwalt: Klagen und Schriftsätze können nicht wirksam per einfacher E-Mail eingereicht werden. Als Fachanwaltskanzlei reichen wir Ihre Klage rechtssicher über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein – fristwahrend und ohne Formfehler.

Für welche Regionen ist das
Arbeitsgericht Gera zuständig?

Das Arbeitsgericht Gera ist eines von nur noch vier Arbeitsgerichten in Thüringen. Seit der Zusammenlegung mit dem früheren Arbeitsgericht Jena zum 1. Januar 2014 deckt es ganz Ostthüringen ab. Örtlich zuständig ist das Gericht für:

  • die kreisfreie Stadt Gera
  • die kreisfreie Stadt Jena
  • den Landkreis Greiz
  • den Landkreis Altenburger Land
  • den Saale-Orla-Kreis
  • den Saale-Holzland-Kreis
  • den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Ob Sie also in Gera, Jena, Greiz, Zeulenroda-Triebes, Altenburg, Schmölln, Pößneck, Schleiz, Eisenberg, Hermsdorf, Saalfeld oder Rudolstadt arbeiten: Ihr arbeitsrechtlicher Streit wird in erster Instanz in Gera verhandelt. Maßgeblich ist dabei regelmäßig der Ort, an dem Sie gewöhnlich Ihre Arbeit verrichten – nicht zwingend der Sitz des Arbeitgebers.

Gegen Urteile des Arbeitsgerichts Gera ist die Berufung zum Thüringer Landesarbeitsgericht möglich, das ebenfalls seinen Sitz in Gera hat. Letzte Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Welche Verfahren verhandelt das Arbeitsgericht Gera?

Das Arbeitsgericht entscheidet über nahezu alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Zu den häufigsten Verfahren, in denen Fachanwalt Thomas Böttcher Mandanten vertritt, gehören:

  • Kündigungsschutzklagen – gegen ordentliche und fristlose Kündigungen, oft mit dem Ziel einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung
  • Abfindungsverhandlungen – im Gütetermin oder über einen Aufhebungsvergleich
  • Lohn- und Gehaltsklagen – bei ausbleibender Vergütung, Überstunden oder Urlaubsabgeltung
  • Zeugnisstreitigkeiten – Erteilung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
  • Abmahnungen – Entfernung unberechtigter Abmahnungen aus der Personalakte
  • Befristungskontrollklagen – wenn ein befristeter Vertrag unwirksam befristet wurde
  • Streitigkeiten mit dem Betriebsrat – Beschlussverfahren im kollektiven Arbeitsrecht

So läuft ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gera ab

1. Klageerhebung – bei Kündigung binnen 3 Wochen

Nach Zugang einer Kündigung bleiben Ihnen nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung fast immer als wirksam – selbst wenn sie eigentlich angreifbar wäre. Kontaktieren Sie uns deshalb möglichst noch am Tag des Kündigungszugangs.

2. Der Gütetermin – oft die entscheidende Weichenstellung

Das arbeitsgerichtliche Verfahren beginnt mit einem Gütetermin vor dem Kammervorsitzenden, meist schon wenige Wochen nach Klageeingang. Hier gibt das Gericht häufig eine erste Einschätzung, und ein großer Teil der Verfahren endet bereits an dieser Stelle mit einem Vergleich – etwa gegen Zahlung einer Abfindung. Wer hier ohne erfahrene Vertretung erscheint, verschenkt oft bares Geld: Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache, kein gesetzlicher Automatismus.

3. Der Kammertermin

Kommt keine Einigung zustande, verhandelt die Kammer – ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen – den Fall streitig und entscheidet durch Urteil.

4. Kosten: Was viele nicht wissen

Vor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang – Sie könnten theoretisch allein auftreten. Die Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Gerade deshalb lohnt sich ein Fachanwalt, der das Verfahren effizient führt, Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzt und im Gütetermin das Maximum herausholt. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel – wir prüfen die Deckung für Sie kostenfrei.

Warum die Kanzlei für Arbeitsrecht
Thomas Böttcher in Gera?

Die Arbeitsrechtskanzlei Thomas Böttcher vertritt Mandanten aus Gera und ganz Ostthüringen vor dem Arbeitsgericht Gera – vom ersten Beratungsgespräch bis zum Urteil oder Vergleich.

  • Fachanwälte für Arbeitsrecht – nachgewiesene besondere Kenntnisse und laufende Fortbildung im Arbeitsrecht
  • Kanzlei in Gera – kurze Wege, persönliche Betreuung, Gerichtstermine ohne Reisekosten
  • Verhandlungsstärke im Gütetermin – Erfahrung aus einer Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren
  • Klare Kommunikation – ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen und Kosten vor Mandatserteilung
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber – wir kennen beide Perspektiven und nutzen das taktisch für Sie

Häufige Fragen zum Arbeitsgericht Gera (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Gera?

Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Die Frist läuft auch über Feiertage und im Urlaub. Nach Fristablauf ist eine Klage nur in seltenen Ausnahmefällen noch möglich.

Brauche ich vor dem Arbeitsgericht Gera einen Anwalt?

In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Da die Gegenseite – insbesondere Arbeitgeber – regelmäßig anwaltlich vertreten ist und die Abfindungshöhe im Gütetermin ausgehandelt wird, ist eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. Vor dem Landesarbeitsgericht besteht dann Vertretungszwang.

Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf Abfindung?

Nein. Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Gütetermin ausgehandelt, weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko scheut. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – verhandelbar nach oben wie nach unten.

Was kostet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Gera?

Die Gerichtskosten sind im Arbeitsrecht vergleichsweise niedrig; bei einem Vergleich entfallen sie häufig ganz. Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert (bei Kündigungsschutzklagen meist drei Bruttomonatsgehälter). Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent vor Mandatserteilung.

Ist das Arbeitsgericht Gera auch für Jena zuständig?

Ja. Seit 2014 ist das Arbeitsgericht Gera auch für die Stadt Jena sowie den Saale-Holzland-Kreis und den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zuständig. Das frühere Arbeitsgericht Jena wurde nach Gera verlegt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin beim Arbeitsgericht Gera?

Der Gütetermin findet in Kündigungsschutzsachen meist innerhalb weniger Wochen nach Klageeingang statt. Arbeitsgerichtliche Verfahren sind auf Beschleunigung angelegt – umso wichtiger ist eine frühzeitige anwaltliche Vorbereitung.

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