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Wir machen nur Arbeitsrecht!

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht an Ihrer Seite. Kündigung erhalten in Gera? Das müssen Sie jetzt wissen

Da bei Erhalt einer Kündigung strenge Fristen einzuhalten sind, kontaktieren Sie uns umgehend!

Arbeitsrechtskanzlei Thomas Böttcher

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrechtskanzlei Gera – Ihre Anwälte in Sachen Arbeitsrecht

Arbeitsrechtskanzlei
Thomas Böttcher

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kündigung erhalten in Gera? Das müssen Sie jetzt wissen

Eine Kündigung trifft die meisten Menschen unvorbereitet – und löst verständlicherweise Sorgen aus: Wie geht es finanziell weiter? Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Steht mir eine Abfindung zu?

Die gute Nachricht: Viele Kündigungen sind angreifbar. Formfehler, fehlende Sozialauswahl, unterbliebene Betriebsratsanhörung oder eine falsch berechnete Kündigungsfrist – die Fehlerquellen für Arbeitgeber sind zahlreich. Genau hier setzt Rechtsanwalt Thomas Böttcher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gera, an.

Die schlechte Nachricht: Sie haben nur 3 Wochen Zeit. Wer die Klagefrist des § 4 KSchG versäumt, muss die Kündigung in aller Regel gegen sich gelten lassen – auch wenn sie fehlerhaft war.

Kündigung erhalten – die ersten 5 Schritte

1. Ruhe bewahren und nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Empfangsbestätigung mit Zusätzen, keinen Aufhebungsvertrag und keine „Ausgleichsquittung". Arbeitgeber legen solche Dokumente gern direkt mit der Kündigung vor – oft zu Ihrem Nachteil (Verzicht auf Klage, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld).

2. Zugangsdatum notieren

Die 3-Wochen-Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung – also dem Tag, an dem das Schreiben in Ihren Briefkasten gelangt oder Ihnen übergeben wird. Nicht das Datum auf dem Brief zählt. Notieren Sie den Tag und heben Sie den Umschlag auf.

3. Arbeitsuchend melden

Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit Gera arbeitsuchend (online oder telefonisch möglich). Bei verspäteter Meldung droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

4. Unterlagen zusammenstellen

Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben samt Umschlag, letzte Gehaltsabrechnungen, ggf. Abmahnungen und Schriftverkehr. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann die Kündigung geprüft werden.

5. Fachanwalt kontaktieren – möglichst sofort

Je früher wir Ihre Kündigung prüfen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt: Klage vorbereiten, Verhandlungsposition aufbauen, Fristen sichern. Warten Sie nicht bis Woche drei.

Ist Ihre Kündigung wirksam? Die häufigsten Fehler des Arbeitgebers

In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber braucht dann einen anerkannten Kündigungsgrund – und macht dabei erfahrungsgemäß häufig Fehler:

  • Formfehler: Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam – es gilt strenge Schriftform mit Originalunterschrift (§ 623 BGB).
  • Fehlende oder fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung müssen korrekt gewichtet werden.
  • Keine vorherige Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung, obwohl sie erforderlich gewesen wäre.
  • Betriebsratsanhörung vergessen oder fehlerhaft (§ 102 BetrVG) – führt automatisch zur Unwirksamkeit.
  • Falsche Kündigungsfrist: Die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB verlängern sich mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate. Arbeitgeber rechnen hier oft falsch.
  • Sonderkündigungsschutz übersehen: Schwangere, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Auszubildende genießen besonderen Schutz – Kündigungen ohne behördliche Zustimmung sind nichtig.

Faustregel aus der Praxis: Selbst wenn die Kündigung im Ergebnis „hält“, ist die Klage oft der Hebel für eine ordentliche Abfindung – weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko und den Weiterbeschäftigungsanspruch scheut.

Fristlose Kündigung erhalten? Besondere Eile geboten

Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung nach § 626 BGB setzt einen wichtigen Grund voraus und muss binnen zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die Hürden sind hoch – viele fristlose Kündigungen scheitern vor Gericht oder werden in eine ordentliche Kündigung mit Abfindungsvergleich „umgewandelt“.

Wichtig: Auch gegen die fristlose Kündigung gilt die 3-Wochen-Klagefrist. Zudem droht ohne Gegenwehr eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld, da die Agentur für Arbeit bei fristloser Kündigung ein Fehlverhalten vermutet. Schon deshalb sollten Sie eine fristlose Kündigung fast nie unwidersprochen hinnehmen.

Abfindung nach Kündigung: Ihre Verhandlungsposition in Gera

Einen automatischen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen (z. B. § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Angebot, Sozialplan). In der Praxis entstehen Abfindungen fast immer durch Verhandlung – meist im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Gera.

Die Höhe hängt von Ihrer Verhandlungsposition ab:

  • Prozessrisiko des Arbeitgebers: Je angreifbarer die Kündigung, desto höher die Abfindung.
  • Betriebszugehörigkeit und Gehalt: Ausgangspunkt ist die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – nach oben offen, wenn die Kündigung wackelt.
  • Annahmeverzugslohn: Zieht sich das Verfahren, muss der Arbeitgeber bei unwirksamer Kündigung den Lohn rückwirkend nachzahlen. Dieses Risiko treibt Vergleichsbereitschaft und Abfindungshöhe.
  • Verhandlungsführung: Wer ohne anwaltliche Vertretung im Gütetermin sitzt, akzeptiert erfahrungsgemäß zu früh und zu wenig.

Kündigungsschutz in Gera und Ostthüringen: Ihr Weg zum Arbeitsgericht

Für Kündigungsschutzklagen aus Gera, Jena, Greiz, Altenburg, dem Saale-Orla-Kreis und der gesamten Region ist das Arbeitsgericht Gera im Justizzentrum zuständig. Der Ablauf: Klageerhebung binnen drei Wochen, Gütetermin meist nach wenigen Wochen, dort in der Mehrzahl der Fälle Einigung per Vergleich.

Als Kanzlei mit Sitz in Gera sind wir mit den Abläufen vor Ort bestens vertraut und vertreten Sie ohne Reisekosten direkt vor dem zuständigen Gericht.

Was kostet die Prüfung meiner Kündigung?

  • Rechtsschutzversicherung: Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in der Regel vollständig. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein – kostenfrei.
  • Ohne Versicherung: Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Bemessungsgrundlage bei Kündigungsschutzklagen sind üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Sie erhalten von uns vor Mandatserteilung eine transparente Kosteneinschätzung.
  • Geringes Einkommen: Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht – sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen zur Kündigung (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Die Frist gilt für ordentliche wie fristlose Kündigungen und läuft auch im Urlaub oder während einer Krankschreibung weiter.

Gilt eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?

Nein. Eine Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). Digitale Kündigungen sind unwirksam – dennoch sollten Sie zur Sicherheit anwaltlichen Rat einholen, denn häufig folgt eine formwirksame Kündigung nach.

Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden?

Ja, das ist ein verbreiteter Irrtum: Eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich zulässig. Ob sie wirksam ist, hängt von den allgemeinen Voraussetzungen des Kündigungsschutzes ab.

Kündigung in der Probezeit – habe ich Chancen?

In den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen. Angreifbar bleibt die Kündigung dennoch bei Formfehlern, Diskriminierung, Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft) oder fehlender Betriebsratsanhörung.

Muss ich nach der Kündigung weiterarbeiten?

Grundsätzlich ja – bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht Arbeitspflicht. Eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber ist möglich, sollte aber geprüft werden (Stichwort: Urlaubsanrechnung, Resturlaub).

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich gegen die Kündigung klage?

Ja. Die Kündigungsschutzklage hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Melden Sie sich unabhängig von der Klage fristgerecht bei der Agentur für Arbeit. Gewinnen Sie den Prozess oder erhalten Sie Annahmeverzugslohn, wird das ALG später verrechnet.

Für Kündigungsschutzklagen aus Gera, Jena, Greiz, Altenburg, dem Saale-Orla-Kreis und der gesamten Region ist das Arbeitsgericht Gera im Justizzentrum zuständig. Der Ablauf: Klageerhebung binnen drei Wochen, Gütetermin meist nach wenigen Wochen, dort in der Mehrzahl der Fälle Einigung per Vergleich.

Als Kanzlei mit Sitz in Gera sind wir mit den Abläufen vor Ort bestens vertraut und vertreten Sie ohne Reisekosten direkt vor dem zuständigen Gericht.

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